Martin Verges
Aufklärung und
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 Digedags-Musicals

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Lindenberg-Musical - Klage
 
2012 habe ich Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.
Mein Vorwurf: Das Werk "Hinterm Horizont" ist eine unfreie Bearbeitung meines Werkes, denn die FABEL wurde übernommen.
Es gab vier Beklagte: Das "Theater am Potsdamer Platz", dessen Geschäftsführer Mock'O'Hara und natürlich die Herren Brussig und Lindenberg.
 
 
Zum Beklagten Lindenberg:
  1. Herr Lindenberg konnte aufgrund der von mir vorgelegten Beweise nicht bestreiten, mein Werk 2005 erhalten und gelesen zu haben.

  2. Herr Lindenberg hat behauptet, er wäre ein "Gehilfe" von Herrn Brussig gewesen. Meine Antwort: Seine Funktion war die des Auftraggebers, nach dessen Vorstellungen das Werk geschaffen wurde. Er hatte den Hut auf. Seine Anregungen waren grundlegend. Und er hat durchgesetzt, dass diese Anregungen umgesetzt werden. Er war keinesfalls ein "Gehilfe".

  3. Herr Lindenberg hat sich gerechtfertigt, er hätte das Musical "Hinterm Horizont" nicht geschrieben. Meine Antwort: Das hat auch niemand behauptet. Es geht hier nicht um die Herstellung eines Stücktextes, sondern um die Weitergabe und Übernahme einer FABEL.

  4. Herr Lindenberg hat dargestellt, mein Werk wäre "angesichts der Realität" zu wenig eigentümlich. Die von mir erfundene Lösung wäre "naheliegend". Meine Antwort: Etwas ist "naheliegend", wenn es jeder schnell und ohne große Mühe finden kann.
    Herr Lindenberg hat von 2002 bis 2005 gemeinsam mit dem Intendanten Ulrich Waller über ein Lindenberg-Musical nachgedacht. Im Ergebnis dieser drei Jahre Nachdenkzeit ist nichts auch nur annährend Vergleichbares entstanden. Wenn die Fabel einer Affäre vom Auftritt zum Mauerfall naheliegend wäre, hätten die Herren sie in diesen drei Jahren finden müssen. Und eigentlich sogar gleich als erste Idee. Ganz offensichtlich war diese Fabel für die Herren Lindenberg und Waller alles andere als naheliegend.
    Herr Lindenberg hat jahrelang überlegt, ihm ist keine tragfähige Idee eingefallen und er behauptet dann im Nachhinein, diese Fabel wäre naheliegend. Das ist hübsch.

 
 
Zum Beklagten Brussig:
  1. Herr Brussig hat behauptet, mein Werk nicht gekannt zu haben. Er hätte davon erst wenige Tage vor der Premiere seines Werkes erfahren. Für diese Behauptung hat er aber keinen Beweis vorgelegt sondern nur eine eidesstattliche Versicherung, die dann auch noch von ihm selbst war.
    Herr Brussig wurde drei Tage vor der Premiere nicht von mir sondern von einer Journalistin der "Berliner Zeitung" befragt, die darüber dann auch einen kleinen Artikel veröffentlich hat. Herr Brussig hat also nur das zugegeben, was er beim besten Willen nicht mehr leugnen konnte.

  2. Dann hat Herr Brussig behauptet, die Übereinstimmungen wären alle zufällig oder würden sich irgendwie aus dem Stoff ergeben. Meine Antwort: Es liegt eine große Anzahl von übereinstimmenden Erfindungen vor. Und zu jeder dieser Erfindungen gab es genügend Alternativen. Trotzdem wurde jedesmal "zufällig" dieselbe Lösung gewählt.

  3. Auch Herr Brussig hat behauptet, meine FABEL wäre naheliegend. Meine Antwort: Er hatte den Auftrag, zum Thema "Lindenberg und die DDR" eine Fabel zu entwickeln. Das ist eine weitreichende, wegweisende Einschränkung. Er hat dann mehrere Monate darüber nachgedacht. Und er ist ein ausgewiesener "Mauerfall-Experte". Und trotz dieser wegweisenden Umstände hat er diese, ach so naheliegende Fabel nicht gefunden.
    Was für Herrn Brussig naheliegend war, läßt sich gut in der Praxis erkennen. Sein erstes FABEL-Konzept vom August 2007 war eine Nummern-Revue, die von einem konfiszierten Songbook zusammengehalten wird. In dieser ersten FABEL von Herrn Brussig gibt es keine Botschaft Lindenberg = Mauerfall-Held und es gibt keine Affäre vom Auftritt zum Mauerfall. Wenn selbst der ausgewiesene "Mauerfall-Experte" Brussig nicht von allein darauf kommt, Udo Lindenberg einen wichtigen Beitrag für den Mauerfall zuzuschreiben, dann war diese Fabel nicht naheliegend. Für Herrn Brussig war sie es jedenfalls nicht.
    Herr Brussig stellt sich hin und behauptet: "Es ist naheliegend, denn das hätte ich auch erfinden können." Hinterher läßt sich so etwas immer leicht sagen. Und ich denke, hier tritt eine eklatante Geringschätzung der Arbeit anderer Autoren zu Tage.

  4. Vor der zweiten Instanz hat Herr Brussig eine Übereinstimmung der Fabel sogar ganz bestritten. Er wollte die Fabel "weiter fassen", also offenbar Nebenlinien der Handlung oder andere marginale Ausformungsdetails einbeziehen. Meine Antwort: Das widerspricht der literaturwissenschaftlichen Definition der Fabel. Die Fabel umfasst nur die Teile der Handlung, die die Botschaft des Werkes tragen, also die Hauptlinie des Werkes. Und das ist ohne Zweifel die Affäre vom Auftritt zum Mauerfall. Man kann das nicht einfach "weiter fassen", nur weil man das so will.

  5. Dann hat Herr Brussig meiner Darstellung der Fabel widersprochen. In meinem Werk würde die Affäre nicht beim Auftritt beginnen sondern erst später. Und in seinem Werk wäre die Affäre schon vor dem Mauerfall zu Ende, quasi "stillschweigend" und ohne szenische Darstellung dieses Endes. Meine Antwort: Ein Autor möchte eine Affäre darstellen. Er erfindet deshalb eine erste Begegnung der Figuren, mit der er diese Affäre beginnen lässt. Und natürlich beginnt in meinem Werk die Affäre mit der ersten Begegnung der Figuren beim Auftritt 1983. - Ein Autor möchte eine Affäre enden lassen. Also muss er dieses Ende darstellen. Wenigstens eine der Figuren muss dieses Ende für sich beschließen. Ein "stillschweigendes Ende" ist Unsinn, denn wenigstens das Publikum muss von diesem Ende erfahren. In dem Musical "Hinterm Horizont" gibt es vor dem Mauerfall keine solche Trennungsszene. Es ist sogar umgekehrt: Das Mädchen schöpft aus der Erinnerung an ihre Affäre neue Widerstandskraft. Sie entscheidet sich nicht gegen Udo Lindenberg, sondern sie richtet sich an ihm auf. Und das ist das Gegenteil eines Endes der Affäre. Ich denke, es ist eindeutig: Das Ende der Affäre passiert in dem Musical "Hinterm Horizont" erst bei der Wiederbegegnung der Figuren beim Mauerfall, also nach dem Mauerfall. Es gibt dafür über 1,5 Millionen Zeugen.

  6. Und natürlich hat Herr Brussig lauter Unterschiede zwischen den Werken gesucht und gefunden. Zum Beispiel: In seinem Werk wäre das Mädchen 17 Jahre alt und in meinem Werk schon Studentin und also nicht mehr 17. In seinem Werk findet die erste Begegnung "im Backstage-Bereich" und in meinem Werk "am Eingang zum Backstage-Bereich" statt. In seinem Werk würden die Figuren im "Palast der Republik" zufällig aufeinandertreffen und in meinem Werk geplant. usw. Meine Antwort: In Bezug auf die Fabel sind alle diese Unterschiede komplett lächerlich. Natürlich existieren Unterschiede zwischen den Werken. Aber diese Unterschiede betreffen allesamt Nebenlinien, marginale Ausformungsdetails oder zweitrangige Gestaltungsmerkmale. Das Grundgerüst der FABEL - und das ist Gegenstand dieser Klage - stimmt in beiden Werken überein: In beiden Werken beginnt direkt beim Auftritt 1983 eine Affäre. In beiden Werken wird diese Affäre gedehnt und bis zum Mauerfall geführt. In beiden Werken gibt es direkt beim Mauerfall eine Wiederbegegnung der Figuren. Und in beiden Werken endet die Affäre erst nach dem Mauerfall.

 
 
Mein FAZIT:
Beide Beklagten haben eine persönliche Verantwortung von sich gewiesen und ihre Unschuld beteuert. Aber das Werk "Hinterm Horizont" ist nachweislich in Zusammenarbeit der Beklagten entstanden: Herr Lindenberg hat die Fabel angeregt und Herr Brussig hat diese Fabel ausgestaltet. Im Programmheft steht eindeutig: "Buch: Thomas Brussig. Nach einer Idee von Udo Lindenberg und Ulrich Waller".
Meines Erachtens tragen beide Beklagten für das Werk eine gemeinsame Verantwortung. Und so sieht das auch die Rechtssprechung. Also normalerweise. Nur eben nicht in diesem Fall.